Wenn Sie sich keinen Rechtsanwalt leisten können, besteht die Möglichkeit, kostenlose Rechtsberatung über staatliche Beratungshilfe zu erhalten. Beratungshilfe wird für eine Erstberatung oder eine außergerichtliche Vertretung gewährt. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.
Inhalt
- Wie funktioniert Beratungshilfe?
- Ist Beratungshilfe wirklich kostenlos?
- Was deckt die Beratungshilfe ab?
- Wie erhalte ich kostenlose Rechtsberatung über Beratungshilfe?
- Gibt es in allen Bundesländern Beratungshilfe?
- Was ist der Unterschied zu Prozesskostenhilfe?
- Wo finde ich weitere Informationen?
- Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich keine Beratungshilfe erhalte?
Wie funktioniert Beratungshilfe?
Sie erhalten vom Amtsgericht einen Beratungshilfeschein. Mit diesem Beratungshilfeschein können Sie sich einen Rechtsanwalt suchen und kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Der Rechtsanwalt kann mit dem Beratungshilfeschein sein Honorar direkt gegenüber der Staatskasse abrechnen.
Ist Beratungshilfe wirklich kostenlos?
Fast. Wenn die Beratungshilfe gewährt wird, übernimmt die Staatskasse das Honorar des Rechtsanwalts. Der Mandant muss dann lediglich eine pauschale Gebühr in Höhe von 15 € an den Rechtsanwalt zahlen. Diese kann im Einzelfall auch erlassen werden.
Was deckt die Beratungshilfe ab?
Die Beratungshilfe umfasst
- die Beratung bei einem Rechtsanwalt
- soweit notwendig, die außergerichtliche Vertretung gegenüber einem Gegner (z.B. ein Abwehrschreiben)
Eine Prozessführung ist davon nicht umfasst, hierfür gibt es Prozesskostenhilfe (siehe unten).
Wie erhalte ich kostenlose Rechtsberatung über Beratungshilfe?
Um Beratungshilfe zu erhalten, gehen Sie am besten wie folgt vor:
1. Füllen Sie den Antrag aus
Drucken Sie sich den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe aus*. Das Formular können Sie hier herunterladen:
https://justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf
Füllen Sie das Formular soweit wie möglich aus. Wenn Sie keinen Drucker haben, können Sie das Formular auch einfach bei Gericht ausfüllen.
(*gilt nicht für Bremen und Hamburg, siehe unten)
2. Gehen Sie zum Amtsgericht
Gehen Sie zum Amtsgericht, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Bringen Sie nach Möglichkeit direkt das Antragsformular und alle Unterlagen, um die es geht, mit (Verträge, Mahnungen etc.). Denken Sie auch an die laut Antragsformular erforderlichen Einkommensbelege.
Welches Amtsgericht für Sie zuständig ist, können Sie ganz einfach unter folgendem Link herausfinden:
https://www.justizadressen.nrw.de/og.php
Geben Sie dort einfach Ihre Wohnanschrift ein und die Suchfunktion gibt Ihnen das zuständige Amtsgericht aus.
3. Fragen Sie nach Beratungshilfe
Fragen Sie am Eingang des Gerichts nach Beratungshilfe. Man wird Ihnen weiterhelfen und sagen, an wen Sie sich wenden müssen.
4. Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt
Wenn Ihnen die Beratungshilfe gewährt wurde, erhalten Sie einen Beratungshilfeschein. Mit diesem erhalten Sie kostenlose Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt. Gehen Sie mit diesem zu einem Rechtsanwalt oder schicken Sie den Beratungshilfeschein nach Rücksprache per Post zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl.
Gibt es in allen Bundesländern Beratungshilfe?
Nein. Eine Ausnahme gilt für die Bundesländer Bremen und Hamburg. In Hamburg wenden Sie sich einfach an die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA). In Bremen wenden Sie sich bitte an die Arbeitnehmerkammer.
Was ist der Unterschied zu Prozesskostenhilfe?
Beratungshilfe wird nur für außergerichtliche Beratung oder Vertretung gewährt, also wenn noch kein Gerichtsprozess anhängig ist. Wenn Sie jemanden verklagen möchten oder wenn Sie sich gegen eine Klage verteidigen wollen, müssen Sie direkt Prozesskostenhilfe beantragen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Mehr Informationen finden Sie auch auf folgenden Seiten:
https://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/beratungs-und-prozesskostenhilfe/
Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich keine Beratungshilfe erhalte?
Falls Sie keine Beratungshilfe bewilligt bekommen, erfolgt die Abrechnung mit dem Rechtsanwalt ganz normal nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Honorarvereinbarung. Weitere Details finden Sie auf meiner Seite zum Thema Anwaltskosten.