Zur Beweislast für die Autorisierung eines Zahlungsvorgangs aufgrund von gefälschten E-Mails
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 05.03.2024 (Az: XI ZR 107/22) Stellung bezogen zur Frage der Beweislast für die Autorisierung eines Zahlungsvorgangs, der auf einem per E-Mail eingereichten Überweisungsauftrag beruht. Der Sachverhalt lässt sich wie folgt zusammenfassen: Bei der beklagten Bank gingen dreizehn E-Mails mit Zahlungsanweisungen in englischer Sprache ein, die als Absender die E-Mail-Adresse der Klägerin auswiesen und denen jeweils eine Rechnung mit dem Überweisungsbetrag und den Daten des Empfängers beigefügt war....