Die Nutzungsentschädigung nach Rücktritt vom Autokaufvertrag
Bei einem Rücktritt vom Autokaufvertrag muss der Käufer nicht nur das Fahrzeug zurückgeben. Er muss sich auch eine Nutzungsentschädigung für die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Diese Nutzungsentschädigung wird von dem zu erstattenden Kaufpreis abgezogen, das heißt der Käufer erhält weniger Geld zurück, als er beim Kauf an den Autoverkäufer gezahlt hat. Der Grundgedanke bei der Nutzungsentschädigung ist folgender: Der Käufer hat ein Fahrzeug mit einer bestimmten zu erwartenden Gesamtkilometerleistung zu einem bestimmten Kaufpreis erhalten....