Die Nutzungsentschädigung nach Rücktritt vom Autokaufvertrag

Bei einem Rücktritt vom Autokaufvertrag muss der Käufer nicht nur das Fahrzeug zurückgeben. Er muss sich auch eine Nutzungsentschädigung für die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Diese Nutzungsentschädigung wird von dem zu erstattenden Kaufpreis abgezogen, das heißt der Käufer erhält weniger Geld zurück, als er beim Kauf an den Autoverkäufer gezahlt hat. Der Grundgedanke bei der Nutzungsentschädigung ist folgender: Der Käufer hat ein Fahrzeug mit einer bestimmten zu erwartenden Gesamtkilometerleistung zu einem bestimmten Kaufpreis erhalten....

05.05.2020

Keine Beweislastumkehr bei elektronischem Defekt an Navigationsgerät

Bei einem nach Übergabe auftretenden elektronischen Defekt am Navigationsgerät greift die Beweislastumkehr zugunsten des Käufers innerhalb der ersten 6 Monate nicht ein. Nach der Art des Mangels kann gerade nicht davon ausgegangen werden, dass dieser bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. (AG Nordhausen, Urteil vom 08.10.2018 - 22 C 347/17)

08.10.2018

Nutzungsausfall bei Verkauf eines mangelhaften Kfz und nicht erfolgreicher Reparatur

Verkauft ein Gebrauchtwagenverkäufer einem Käufer ein mangelhaftes Fahrzeug und kann den Mangel während des Werkstattaufenthaltes auch nicht beheben, so kann der Käufer für die Dauer des Werkstattaufenthaltes Nutzungsausfall gemäß §§ 437 Nr. 3, 280, 281 BGB verlangen. Die Ersatzpflicht folgt daraus, dass der Verkäufer dem Käufer entgegen § 433 Abs. 1 S. 2 BGB ein mangelhaftes Fahrzeug verkauft hat und der Verkäufer den Mangel während des Werkstattaufenthaltes auch nicht beheben konnte....

11.05.2017

Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Beseitigung eines nur sporadisch auftretenden, sicherheitsrelevanten Mangels

Der Käufer eines gebrauchten Fahrzeugs kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das Fahrzeug einen sicherheitsrelevanten Mangel (hier: Kupplungspedal bleibt am Fahrzeugboden hängen) aufweist, der nur sporadisch auftritt und vom Verkäufer bei einer Probefahrt nicht festgestellt werden kann. Der Käufer kann dann die Rückgewähr der empfangenen Leistungen, die Feststellung des Annahmeverzugs des Verkäufers sowie Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Kosten, Nutzungsausfall und vorgerichtlicher Anwaltskosten verlangen. Der Käufer ist in einem solchen Fall nicht verpflichtet, dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen....

26.10.2016

Zur Beweislast innerhalb der 6-Monats-Frist

Die in § 476 BGB vorgesehene Beweislastumkehr zugunsten des Käufers greift schon dann, wenn diesem der Nachweis gelingt, dass sich innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrübergang ein mangelhafter Zustand (eine Mangelerscheinung) gezeigt hat, der – unterstellt, er hätte seine Ursache in einem dem Verkäufer zuzurechnenden Umstand – dessen Haftung wegen Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit begründen würde. Dagegen muss der Käufer weder darlegen und nachweisen, auf welche Ursache dieser Zustand zurückzuführen ist, noch dass diese in den Verantwortungsbereich des Verkäufers fällt....

12.10.2016

Rechtliche Einordnung der Angabe "Datum der Erstzulassung lt Fzg-Brief" in einem "verbindlichen Bestellformular"

Die Frage, ob eine Erklärung als (rechtsverbindliche) Willenserklärung zu werten ist, beurteilt sich nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Maßstäben. Bei der Abgrenzung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung von einer unverbindlichen Erklärung ist daher der für die inhaltliche Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltende Grundsatz der objektiven Auslegung heranzuziehen. Dabei kommt allerdings nicht die Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB zur Anwendung. Denn diese setzt voraus, dass es sich bei der in Frage stehenden Erklärung um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt....

29.06.2016

Einbeziehung von AGB beim Verkauf eines Autos an Unternehmer

Gegenüber Unternehmern gelten wegen § 310 Abs. 1, 305 Abs. 2 BGB weniger strenge Anforderungen bezüglich der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hier kann ein bloßer Verweis auf die Bedingungen und deren Zusendung auf Wunsch ausreichen. (OLG Stuttgart, Urteil vom 16.02.2011 – 3 U 136/10)

16.02.2011

Zur Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate

Weist die Kaufsache innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf oder der Übergabe einen Mangel auf, muss nicht der Käufer den Beweis erbringen, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat, sondern dies wird zu Gunsten des Käufers vermutet. (BGH, Urteil vom 18. Juli 2007 – VIII ZR 259/06)

18.07.2007

Abgrenzung zwischen Beschaffenheitsvereinbarung und Beschaffenheitsgarantie (Angabe der Laufleistung)

Mit der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache im Sinne des § 444 Alt. 2 BGB durch den Verkäufer ist – ebenso wie mit der Übernahme einer Garantie im Sinne des § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB – zumindest auch die Zusicherung einer Eigenschaft der Sache nach früherem Recht (§ 459 Abs. 2 BGB a. F.) gemeint. Die Übernahme einer Garantie setzt daher – wie früher die Zusicherung einer Eigenschaft – voraus, dass der Verkäufer in vertragsmäßig bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Beschaffenheit einzustehen....

29.11.2006

Vorrang der Nacherfüllung gegenüber Minderung

Dass der Käufer eines Gebrauchtwagens nicht weiß, ob ein binnen sechs Monaten nach der Übergabe durch den Verkäufer aufgetretener Defekt des Fahrzeugs auf einen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB zurückzuführen ist, entlastet ihn nicht von der Obliegenheit, dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, bevor er das Fahrzeug selbst reparieren lässt und wegen des Mangels die Minderung erklären oder einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung geltend machen kann....

21.12.2005