Heute schon eine Honorarliquidation beigeschlossen?

Uns Juristen wird von rechtlichen Laien gerne nachgesagt, dass wir uns unnötig kompliziert ausdrücken. Ganz von der Hand zu weisen ist das nicht. Die Juristensprache treibt schon wirklich unterhaltsame Blüten. Und damit meine ich nicht einmal lateinische Floskeln, sondern deutsche Wörter, die einem durchschnittlichen Bürger wahrscheinlich nur einmal im Leben begegnen (nämlich dann, wenn er Anwaltspost erhält). Mein Highlight des Tages aus dem Schreiben eines Kollegen: „Die beigeschlossene Honorarliquidation ist innerhalb vorbezeichneter Frist ebenso auf nebenstehendes Konto bei der Kreissparkasse … unter Angabe des Aktenzeichens zu zahlen....

30.01.2024