Muss ein Rechtsanwalt dem Gegner eine Berechnung seiner Gebühren nach § 10 RVG übermitteln?
Fordert ein Rechtsanwalt den Gegner zur Erstattung seiner Gebühren auf, ist er nicht verpflichtet, dem Gegner eine Berechnung seiner Gebühren nach § 10 RVG vorzulegen. Zwar ist in § 10 RVG geregelt: „(1) Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. Der Lauf der Verjährungsfrist ist …