Schadensersatzklage im sogenannten „Dieselfall“ gegen die Volkswagen AG überwiegend erfolgreich
(Pressemitteilung des BGH Nr. 063/2020 vom 25.05.2020 zum Urteil vom 25. Mai 2020 – VI ZR 252/19) Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat hat heute entschieden, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs Schadensersatzansprüche gegen VW zustehen. Er kann Erstattung des für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises verlangen, …