Der Urteilstenor bei Nutzungsentschädigung

Der Bundesgerichtshof hat (wieder einmal) eine Entscheidung im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal gefällt. Dabei ging es unter anderem darum, wie der Urteilstenor zu formulieren ist, wenn eine Nutzungsentschädigung für die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer abzuziehen ist. Dazu muss ich kurz etwas ausholen: Bei Klageverfahren im Autokaufrecht geht es ja häufig darum, dass der Käufer die ungeliebte Mühle wieder zurückgeben und den Kaufpreis erstattet haben möchte. Geklagt wird also auf Rückabwicklung. Der Käufer muss in seiner Klage also beantragen, welchen Betrag er zurück haben möchte, und gleichzeitig anbieten, das Fahrzeug herauszugeben....

05.02.2024

Die Nutzungsentschädigung nach Rücktritt vom Autokaufvertrag

Bei einem Rücktritt vom Autokaufvertrag muss der Käufer nicht nur das Fahrzeug zurückgeben. Er muss sich auch eine Nutzungsentschädigung für die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Diese Nutzungsentschädigung wird von dem zu erstattenden Kaufpreis abgezogen, das heißt der Käufer erhält weniger Geld zurück, als er beim Kauf an den Autoverkäufer gezahlt hat. Der Grundgedanke bei der Nutzungsentschädigung ist folgender: Der Käufer hat ein Fahrzeug mit einer bestimmten zu erwartenden Gesamtkilometerleistung zu einem bestimmten Kaufpreis erhalten....

05.05.2020