Dürfen Eltern über Erspartes der Kinder verfügen?

Es kommt immer wieder vor, dass Eltern über Sparguthaben oder andere Finanzwerte ihrer minderjährigen Kinder verfügen, um damit offene Forderungen zu begleichen oder sogar den Lebensunterhalt zu bestreiten. Häufig ist den Eltern nicht bewusst, dass dies nach den Vorschriften der elterlichen Vermögenssorgepflicht unzulässig ist und sie sich gegenüber den Kindern schadensersatzpflichtig machen können. Eltern sind Vermögensverwalter ihres Kindes Den Eltern obliegt nach dem BGB die so genannte Vermögenssorge. Details sind in den §§ 1629, §§ 1639 bis 1646 und 1649 BGB geregelt....

18.01.2019