Entgegen der Fahrtrichtung auf Privatweg geparkt - hälftiges Mitverschulden

In § 12 Abs. 4 und 4a StVO ist geregelt, dass zum Parken grundsätzlich die rechte Seite zu benutzen ist, also in Fahrtrichtung. Wie wirkt es sich auf die Haftungsquote aus, wenn ein Verkehrsteilnehmer entgegen der Fahrtrichtung parkt und es beim Ausparken zu einem Unfall kommt? Hierüber musste sich ein Mandant mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung streiten. Mein Mandant betreibt ein Restaurant mit Lieferdienst. Sein Fahrer verursachte beim Verlassen des öffentlich zugänglichen Parkplatzes einen Unfall mit Sachschaden....

05.04.2024