Berechnung der herauszugebenden Nutzungen nach Widerspruch gegen einen Versicherungsvertrag
Nach § 5a VVG in der bis 2007 geltenden Fassung konnte Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag unter Umständen widerrufen: „(1) Hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung die Versicherungsbedingungen nicht übergeben oder eine Verbraucherinformation nach § 10a des Versicherungsaufsichtsgesetzes unterlassen, so gilt der Vertrag auf der Grundlage des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der weiteren für den Vertragsinhalt …