Widerruf von Architektenverträgen ist grundsätzlich möglich
Ein Architektenvertrag, welcher lediglich die Erstellung von Plänen vorsieht, kann von Verbrauchern unter Umständen widerrufen werden. Das geht aus einem jüngst verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor (EuGH, Urteil vom 14.5.2020 – C-208/19). In dem zugrunde liegenden Verfahren erteilten zwei Verbraucher einer Architektin den Auftrag über die Planung eines neu zu errichtenden Einfamilienhauses. Der Vertragsabschluss erfolgte allerdings außerhalb der Geschäftsräume …
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